Die Arbeit in den Frauengruppen
Die Arbeit in der Frauengruppe wird von einer oder mehreren Frauen durchgeführt. Sie können sich frei entfalten; dazu ist Vertrauen, Verständnis und Wertschätzung von Seiten der Vereinsführung notwendig.
Die Frauenleiterin wird von der Frauengruppe selbst gewählt. Sie ist außerdem ordentliches Mitglied im örtlichen Vorstand oder Ausschuss. Sie hat die Aufgabe, in den jeweiligen Gremien des Vereins die Interessen der Frauengruppe zu vertreten und über deren Aktivitäten zu berichten. Die Gemeinschaft und das Leben im Verein sollen gefördert werden.
Nachbarschaftshilfe, Alten- und Behindertenbetreuung sind ein großes Gebiet der Frauenarbeit. Dieses Engagement greift über die Grenzen des Vereins oft hinaus in das Leben der Stadt und Gemeinde ein und verdeutlicht damit den sozialen Charakter des Kleingarten- und Siedlungswesens. Durch dieses aktive Einbringen in die örtliche Gesellschaft leisten die Frauengruppen die beste Öffentlichkeitsarbeit für den Verein.
In den meisten Vereinen werden die Frauengruppen finanziell unterstützt.
Im § 23 der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg ist die Frauenarbeit verankert. Sie vollzieht sich im Einvernehmen mit dem Vorstand und der Fachberatung. Der Landesverband fördert die Frauenarbeit auf regionaler und überregionaler Ebene.