Die Arbeit in den Frauengruppen
Trotz Bemühungen Nachfolgerinnen zu finden, gab es keine Kandidatinnen,
daher wurde die Frauengruppenleitung auf Bezirksebene ausgesetzt. Wenn das
Frauengruppenleben wieder auflebt, kann das Amt jederzeit wiederbelebt werden
Die Frauenleiterin wird von der Frauengruppe selbst gewählt. Sie ist außerdem ordentliches Mitglied im örtlichen Vorstand oder Ausschuss. Sie hat die Aufgabe, in den jeweiligen Gremien des Vereins die Interessen der Frauengruppe zu vertreten und über deren Aktivitäten zu berichten. Die Gemeinschaft und das Leben im Verein sollen gefördert werden.
In den meisten Vereinen werden die Frauengruppen finanziell unterstützt.
Im § 23 der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg ist die Frauenarbeit verankert. Sie vollzieht sich im Einvernehmen mit dem Vorstand und der Fachberatung. Der Landesverband fördert die Frauenarbeit auf regionaler und überregionaler Ebene.
